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Wir helfen Ihnen bei einem Bussgeldverfahren, damit die Strafe nicht zu Hoch ist
Wurde man dabei beobachtet und angezeigt, flattert einige Wochen später eine Zahlungsaufforderung ins Haus. Damit wird man aufgefordert bis zu einem bestimmten Termin eine Verwarnungsgebühr zu bezahlen, oder es werde ein Bussgeldverfahren eingeleitet. Wolle man nicht zahlen, wird man sogleich aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben, man habe zu einem bestimmten Zeitpunkt X gegen eine bestimmte Verkehrsvorschrift verstoßen.
Ehe man eine solche Stellungnahme abgibt, sollte man sich Hilfe bei einem im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt einholen. Einen solchen findet man über die Webseite: www.Blitzerkanzlei.de.
Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften sind im Regelfall keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei derartigen Verstößen genügt, denjenigen, der die Verkehrsvorschriften verletzt hat, mit einer entsprechenden Geldbuße nachhaltig an die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu erinnern.
Hat man bereits Punkte in Flensburg gesammelt und es droht eine Nachschulung bei weiteren Punkten oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sollte man auf jeden Fall Hilfe in Anspruch nehmen, um diese Gefahren abzuwenden.
Zahlt man nämlich nicht, kommt es zum Bussgeldverfahren vor Gericht und es kann noch teurer werden.
Ob also ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung sinnvoll ist oder ob man besser stillschweigend zahlt, wissen die Anwälte von www.Blitzerkanzlei.de am besten.
Sie wissen auch, wie man argumentieren muss, damit das Bussgeldverfahren eingestellt wird. Sie weisen aber auch darauf hin, dass es im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung noch teurer werden kann.
Also machen Sie keine Experimente, sondern vertrauen Sie den Anwälten von www.Blitzerkanzlei.de. Sie sind dort gut aufgehoben.
